Wasserverband Steinberg

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Wasserschongebiet

Ein wesentlicher Faktor der Qualitätssicherung ist auch die Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 30.03.2005, mit der ein Schongebiet zur Sicherung der Wasserversorgung und zum Schutze der Wasserversorgungsanlagen des Wasserverbandes Steinberg bestimmt wurde (Schongebietsverordnung).


Wie aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich, umfasst dieses Schongebiet weite Teile der Gemeinden Rohrbach-Steinberg und St. Oswald b. Plankenwarth. Zentrale Aussage dieser Verordnung ist unter anderem das Verbot von Tiefensonden für die Erdwärmeversorgung und jene, dass Grabungen (z.B. Brunnengrabungen) und Bohrungen aller Art, wenn sie tiefer als 3 m unter Gelände reichen, einer wasserrechtlichen Genehmigung bedürfen. Diese Verordnung wurde im Landesgesetzblatt vom 27.04.2005 veröffentlicht und liegt zum Download auf.