Wasserverband Steinberg

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Hausanschluss

Der Wasserverband Steinberg führt die Herstellung des Hausanschlusses von der Abzweigung der Hauptleitung bis zur Montage des Wasserzählerschachtes mit Wasserzähler mit eigenem Personal durch. Sollte aus technischen Gründen kein Wasserzählerschacht eingebaut werden können, dann wird die Wasserzählergarnitur samt Wasserzähler im Haus montiert. Der Wasserverband Steinberg übernimmt in diesem Fall keine Haftung für die notwendige Mauerdurchführung.

Die Grab- und Wiederherstellungsarbeiten sowie Mauerdurchbrüche oder der Einbau der vom Wasserverband beigestellten Mauerdurchführung ist seitens des Anschlusswerbers beizustellen. Bei Grab- und Wiederherstellungsarbeiten im öffentlichen Gut (Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen) erfolgt die Beauftragung eines befugten Bauunternehmens vom Wasserverband Steinberg. Die Festsetzung der Kosten erfolgt laut Angebot und ist vom Anschlusswerber zu bezahlen.

Wir ersuchen um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit unserem Büro (Tel. 0316 58 69 00) bezüglich der Herstellung des Hausanschlusses. Dabei ist die Erstellung einer Wasserleitungsanschlussvereinbarung notwendig.

In der Folge findet eine Begehung vor Ort mit dem zuständigen Wassermeister statt, bei der alle technischen Belange abgeklärt werden.

Die in der Wasserleitungsanschlussvereinbarung ermittelte Anschlussgebühr ist vor Herstellung des Wasseranschlusses zur Einzahlung zu bringen.

Für die Herstellung der Wasserleitungskünette bzw. für die Durchführung der Erd- und Bauarbeiten wurde ein Regelblatt erstellt, welches Sie als PDF herunterladen können.